Dubiose Rechnung oder Mahnung bekommen?

Veröffentlicht auf von Nettworker

Bildungsnetz24



folgenden Artikel habe ich nach meinen eigenen Erfahrungen im Internet gesucht und gefunden und finde ihn gelungen:
 
http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/50999-dubiose-rechnung-oder-mahnung-bekommen-was-jetzt-zu-tun-ist.html

Wenn Du diesen Beitrag hier liest, hast du wahrscheinlich auch gerade eine Rechnung oder Mahnung für einen dubiosen Internetdienst erhalten. Du hast ein bisschen gegoogelt und bist in einem Forum gelandet. Dann hast du deinen Fall geschildert und gefragt,

* Was soll ich jetzt tun?
* Wie soll ich mich weiter verhalten?
* Ist es bei jemandem schon weiter als bis zur Mahnung gegangen?
* Muss ich das bezahlen?
* Die drohen mit Anwalt und Inkassobüro. Was heißt das für mich?
* Muss ich jetzt Angst vor Gerichtsvollzieher und/oder Pfändung haben?
* Muss ich jetzt einen Widerspruch schreiben?
* Ich wollte widersprechen, aber die E-Mail kam als unzustellbar zurück. Und jetzt?
* Die drohen mit immensen Kosten für mich. Stimmt das?


Woher wir das so genau wissen? Ganz einfach: Täglich fallen - wie du ja auch - hunderte Internetsurfer auf so genannte Vertrags- oder Abo-Fallen im Internet herein. Allein bei den deutschen Verbraucherzentralen melden sich jeden Monat(!) 22.000 Betroffene von Abzockereien dieser Art. Viele der Opfer landen aber auch bei uns - und stellen eine der obigen Fragen.

Und genau diese Fragen werden wir hier noch einmal beantworten!


Also: Bitte lies diesen Beitrag hier genau durch. Du weißt danach, was dir passiert ist, was anderen passiert ist, wie du dich verhalten solltest, wie andere sich in deiner Situation verhalten haben - und was dir sonst noch passieren kann. Wenn nach dem Lesen immer noch Fragen offen sind, melde dich einfach wieder im Forum. Danke!

Das Geschäftsmodell der Abo- und Vertragsfallen, oder: Was genau ist dir da passiert?

Die Anbieter von Abo- und Vertragsfallen im Internet (das sind die Internetseiten mit großem Anmeldeformular und klein verstecktem Preis) verdienen ihr Geld dadurch, dass sie eine bunte Seite zu irgendeinem Thema ins Internet

Wenn sich jemand angemeldet hat (manchmal reicht sogar das Klicken eines Links in einer Werbemail, dass so ein Anmeldeformular plötzlich ausgefüllt ist), schicken die Anbieter wenige Tage (oder Wochen ) später eine Rechnung per Mail. Wird nicht gezahlt, erhöhen sie den Druck weiter und weiter, um ihre Opfer zur Zahlung zu bewegen. Denn: Wenn auch nur ein paar Prozent der Rechnungsempfänger zahlen, hat sich das Modell für die Anbieter schon gelohnt.

Das Prinzip der Angstmache

Eine wichtige Rolle bei diesem "Geschäftsmodell" spielen die Mahnungen, Anwalts- und Inkassobriefe, in denen die Anbieter ihr Geld fordern. Ein solcher Brief wird ja auch der Grund sein, warum du bei uns gelandet bist.

Gerade juristische Laien wissen nicht genau, was sie von diesen Schreiben halten sollen. Auch unberechtigte Ängste sind weit verbreitet - was die Anbieter ja beabsichtigen. Denn nur wenn sie den Leuten Angst machen können sie darauf hoffen, dass irgendjemand ihre oft fragwürdigen Rechnungen bezahlt.

Deshalb hier mal kurz und knapp, wie es in hunderttausenden Fällen bisher abgelaufen ist - und wie es mit 99,99 Prozent Wahrscheinlichkeit auch bei dir ablaufen wird:

Die Rechnung, oder: Wir versuchen mal, an dein Geld zu kommen

Du hast eine Rechnung bekommen? Klar, warum nicht. Rechnungen kann jeder verschicken - egal, ob die darin angemeldete Forderung berechtigt ist oder nicht. Das Format (Post, Mail, Fax) ist dabei auch ziemlich egal.

Wenn du also der Meinung bist, dass die Rechnung nicht berechtigt ist, kannst du der Rechnung einmal widersprechen.

Wer einer Rechnung einmal widersprochen hat, muss danach gar nichts mehr tun - egal, wieviele Mahnungen in der gleichen Sache noch eintrudeln. Es reicht, dass man einmal widersprochen hat. Dieser Grundsatz ändert sich erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt (was in 99,999 Prozent der Fälle nicht passiert, aber auch kein Beinbruch wäre). Dann muss man reagieren. Dazu weiter unten aber mehr.

Muss man der Rechnung überhaupt widersprechen?

Dazu wirst du von jedem eine andere Antwort hören. Das ist zwar unbefriedigend, aber es lässt sich nicht ändern. Aus folgendem Grund:

Die reine Lehre (die von seriösen Geschäftsleuten "auf der anderen Seite" ausgeht, nicht von dubiosen Anbietern) besagt, dass man einem ungewollten Vertrag widersprechen sollte, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. Anderseits aber kommt regelmäßig kein Vertrag zustande, wenn man davon ausgehen darf, eigentlich nur an einem Gewinnspiel teilzunehmen oder sich kostenlos zu registrieren. Bei den Abo- und Vertragsfallen im Internet gibt es daher keinen kostenpflichtigen Vertrag - und nichts, dem man widersprechen müsste.

Das ist etwas verwirrend, stimmt. Aber genau deshalb können wir (und auch sonst niemand) dir auch keine wirklich endgültige Antwort geben, ob man einer - sowieso unberechtigten - Rechnung von diesen Anbietern widersprechen muss. Einige Betroffene haben widersprochen und sind damit gut gefahren. Viele andere Betroffene haben sich einfach nicht gerührt - und passiert ist ihnen außer zig Mahnungen und Inkassobriefen auch nichts. Die Entscheidung liegt also weiterhin bei dir.


Was ist, wenn man widerspricht (die Mitgliedschaft ablehnt), aber die Mail kommt als "nicht zustellbar" (MAILER-DAEMON) zurück?


Das ist nicht dein Problem, sondern das Problem des Anbieters. Wer Geschäfte per Fernabsatz macht ist dafür verantwortlich, dass er auch für Korrespondenz erreichbar ist. Das hat schon 2002 das Kammergericht Berlin entschieden. Für dich als Betroffenen heißt das: Es genügt, wenn du Widerruf oder Kündigung auch wirklich abschickst. Erhälst du dann die Nachricht, dass deine Mitteilung nicht zustellbar ist, hebe die Nachricht (Mail, Fax, Ausdruck) einfach nur gut auf. Um mehr musst du dich dann nicht mehr kümmern.


Die Mahnung oder Zahlungserinnerung, oder: Der Druck wird größer


Wenn du eine fragwürdige Rechnung nicht bezahlst, wirst du wenig später eine Mahnung bekommen. Das heißt zunächst mal nichts. Auch eine Mahnung oder Zahlungserinnerung kann von jedem verschickt werden - unabhängig davon, ob die Geldforderung nun berechtigt ist oder nicht.

Wer schon der ersten Rechnung widersprochen hat, muss sich von der späteren Mahnung nicht irritieren lassen - er hat alles getan, was nötig ist. Außerdem haben auch viele Betroffene, die widersprochen haben, trotzdem weiter Mahnungen und Drohbriefe bekommen.

In ihren Mahnungen arbeiten die Anbieter von Abo- und Vertragsfallen oft mit Drohungen. Der Ton wird dabei immer schärfer. Die Rede ist von angeblich drohenden Schufa-Einträgen, Verlust der Kreditwürdigkeit, drohenden Einträgen in Schuldnerverzeichnissen, sogar Gehaltspfändungen stünden angeblich ins Haus. Nichts davon ist wahr! Weder die Dienste-Anbieter selbst, noch ihre Anwälte oder Inkassofirmen können einfach so Konten pfänden, Einträge bei der Schufa veranlassen oder Ähnliches. Dazu bräuchten sie erst einmal einen so genannten gerichtlichen Titel. Wir kommen später noch dazu. Und noch etwas: Bisweilen drohen dubiose Anbieter auch mit Strafanzeigen wegen Betruges. Leider machen sie das aber niemals wahr. Was schade ist. Den Opfern könnte es nur recht sein. Also: Wenn dubiose Anbieter dir drohen - bleib einfach cool!

Was ist, wenn Briefe von Anwälten und Inkassofirmen kommen?

Bei ihren Versuchen Geld einzutreiben, setzen die Diensteanbieter oft auch Anwälte und Inkassofirmen ein. Was sie dabei natürlich nicht erwähnen: Anwälte und Inkassofirmen haben in diesem Fall keine anderen Befugnisse als jede Privatperson auch. Trotz ihrer oft klangvollen Namen. Man sollte sich also nicht einschüchtern lassen, wenn statt der Firma XYZ aus Dubai, Großbritannien oder Schweiz plötzlich eine Inkassofirma XY oder ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin XYZ die Mahnung schickt. Wenn du der ersten Rechnung bereits widersprochen hast, müssen dich die folgenden Schreiben nicht mehr interessieren - bis es zum Mahnbescheid kommt.

Wichtig: Verwechsle Mahnschreiben nicht mit dem gerichtlichen Mahnbescheid!


Ist es in solchen Fällen schon weiter als bis zu Mahnungen gekommen?

So gut wie nie. In den vergangenen zwei Jahren wurden zig-hunderttausende Rechnungen und Mahnungen von den Anbietern solcher Abo-Fallen im Internet verschickt. In genau einem Fall kam es zum Gerichtsprozess - und den Fall verlor der Anbieter, nicht der Rechnungsempfänger. Klar, dass die Betreiber solcher Seiten Gerichte scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Sie wissen schließlich selbst, auf welch dünnem Eis sie sich bewegen.

Haben Opfer dubioser Internetdienste schon mal einen Schufa-Eintrag bekommen, weil sie nicht bezahlten?

Eine oft gestellte Frage, die wir sehr schnell beantworten können: Nein.

Der Gerichtliche Mahnbescheid

Etwas ganz anderes als die normalen Mahn- und Inkassobriefe ist der gerichtliche Mahnbescheid.

Wenn jemand von einem anderen Geld will, kann er nach fruchtlosen Mahnungen zu seinem zuständigen Amtsgericht gehen und dort den Erlass eines Mahnbescheids beantragen. Das Gericht prüft den Antrag auf formelle Richtigkeit und schickt den Formbrief dann an den vermeintlichen Schuldner. Achtung: Das Gericht prüft in diesem Stadium nicht, ob das Geld zu Recht gefordert wird - oder ob die Forderung womöglich erstunken und erlogen ist!

Wenn du als Empfänger dem gerichtlichen Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprichst (dazu genügt ein Kreuzchen auf dem Mahnbescheid und die Rücksendung ohne Begründung), ist wieder der Gläubiger dran. Er muss jetzt einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Tut er das nicht, ist der Fall wieder erledigt.

Widerspruch gegen Mahnbescheid, Klage und Prozess

Wenn der angebliche Schuldner (also du) dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen hat (ich sage nur Kreuzchen, siehe oben), muss wieder der Dienste-Anbieter 'ran. Er muss jetzt einen Antrag auf Durchführung des "strittigen Verfahrens" stellen. Damit geht die Sache in ein Klageverfahren. Und erst wenn er das getan hat, kommt es irgendwann einmal zum Prozess. Dann wird ein Richter - zum ersten Mal überhaupt in dem ganzen Mahnverfahren - prüfen, ob der Anbieter wirklich einen Anspruch auf das geforderte Geld hat. Das heißt aber auch, der Richter wird sich die Internetseite genau ansehen und prüfen, ob auf der klar und deutlich über die Zahlungspflicht informiert wurde. Wenn der Internetdienst wirklich Geld von dir will, muss er jetzt vor Gericht nachweisen, dass zum Zeitpunkt deiner Anmeldung die Kostenpflicht klar und deutlich zu erkennen war.

Der Vollstreckungsbescheid

Jetzt der andere Fall, ohne Prozess. Wenn du als Empfänger dem Mahnbescheid nicht widersprochen hast, kann der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Der wird dann vom Gericht erlassen und dem Schuldner übermittelt. Erst wenn du jetzt wieder keinen Einspruch einlegt, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Dann könnte zum Beispiel gepfändet werden.

Und was für Kosten drohen mir schlimmstenfalls?

Da bietet sich ein Blick in einen Online-Prozesskostenrechner an. Gehen wir mal davon aus, ein dubioser Anbieter will für einen merkwürdigen Dienst 90 Euro, schaltet tatsächlich einen Anwalt an und zieht dann (was höchst unwahrscheinlich ist) allen Ernstes vor Gericht. Würdest du den Fall dann wirklich verlieren (was völlig unwahrscheinlich ist), kämen schlimmstenfalls knapp 160 Euro Kosten auf dich zu:

stellen. Mitten darauf platzieren sie ein großes Anmeldeformular. Und versteckt im Kleingedruckten - meist ganz unten auf der Seite und damit zunächst nicht sichtbar - schreiben sie, dass die Anmeldung Geld koste. widersprechen - auf dem gleichen Weg, auf dem du die Rechnung bekommen hast (also Mail oder Post/Einschreiben). Mehr musst du nicht tun, mehr solltest du auch nicht tun. Einsprüche werden von den meisten Anbietern sowieso nicht gelesen. Übrigens: Wenn ein dubioser Anbieter deine - echte - Anschrift nicht kennt, solltest du sie ihm auch in deinem Widerspruch nicht unbedingt mitteilen.
Zitat von Prozesskostenrechner bei Spiegel Online :
Gegenstandswert: 90,00
Kläger beauftragt Anwalt: ja
Beklagter beauftragt Anwalt: nein
Prozess ist Berufungsverfahren: nein

Anwaltsgebühren: 62,50
Auslagenpauschalen: 7,50
Umsatzsteuer (19 %): 13,30
Gerichtskosten: 75,00

Gesamtkosten: 158,30
Wenn Anbieter in ihren Drohbriefen also von Horror-Summen schreiben, lügen sie dich glatt an.

Weiterführende Informationen und Links

Ganz zum Schluss noch der Hinweis: Obige Ausführungen sind sehr vereinfacht. Wer etwas tiefer in die Materie einsteigen möchte, kann dies ebenfalls bei uns tun. Zum Beispiel im Kapitel über den

- Der Gerichtliche Mahnbescheid, die
- rechtlichten Grundlagen bei Internet-Abonnements, und die Frage,
- ob man bei einmaliger Zahlung eines Internet-Abos auch ein zweites Mal bezahlen muss.

Darüber hinaus haben wir im Unterforum Recht und Gesetz weitere Infos und Grundsatzartikel, die man sich auf jeden Fall ansehen sollte, wenn man auf dubiose Tricks im Internet oder am Telefon hereingefallen ist.


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